Alle 34 Versicherer, alle Prämienregionen, mit den offiziellen Daten des Bundes (BAG / priminfo.admin.ch). Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich überall identisch – nur der Preis nicht.
*je nach Region, Franchise und Modell, bei gesetzlich identischen Leistungen. Quelle: BAG-Prämiendaten 2026.
Quelle: offizielle Prämiendaten des Bundesamts für Gesundheit, priminfo.admin.ch (Prämienjahr 2026), alle zugelassenen Versicherer und Prämienregionen. Angaben ohne Gewähr.
Bei der Krankenkasse hängt alles am richtigen Zeitpunkt. Diese vier Situationen entscheiden über mehrere hundert bis tausend Franken pro Jahr.
Sie müssen sich innert 3 Monaten nach Wohnsitznahme grundversichern. Rechtzeitig angemeldet, gilt die Deckung rückwirkend ab dem ersten Tag – zu spät, kann der Kanton einen Zuschlag erheben.
Ihr Kind muss innert 3 Monaten nach der Geburt versichert sein. Wer vor der Geburt abschliesst, bekommt die Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung – danach wird es schwierig.
Mit 19 und mit 26 springt Ihre Prämie sprunghaft nach oben – automatisch, ohne dass Sie etwas tun. Genau dann lohnt sich der Wechsel am meisten, und fast niemand nutzt das.
Ende September gibt das BAG die Prämien 2027 bekannt. Bis zum 30. November können Sie kündigen. Wir melden uns, sobald Ihre neue Prämie feststeht – rechtzeitig, nicht am 29. November.
Der Leistungskatalog der Grundversicherung steht im Gesetz. Jede Kasse muss exakt dasselbe bezahlen – dieselben Medikamente, dieselben Behandlungen, dieselben Spitäler. Wer mehr Prämie zahlt, bekommt dafür nicht mehr.
Was sich unterscheidet, sind Prämienregion, Franchise und Versicherungsmodell. Genau diese drei Stellschrauben rechnen wir für Ihre Postleitzahl durch – mit den offiziellen Zahlen des Bundes, nicht mit Schätzungen.
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Die Grundversicherung können Sie auf Ende Jahr wechseln: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein, die neue Deckung beginnt am 1. Januar. Es gibt einen zweiten, kaum bekannten Termin: Wer die tiefste Franchise und das Standardmodell mit freier Arztwahl hat, kann zusätzlich auf Ende Juni wechseln – mit Kündigung bis Ende März. Bei Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell und bei erhöhter Franchise bleibt nur der Jahreswechsel.
Schriftlich und nachweisbar, am besten eingeschrieben. Entscheidend ist das Eintreffen bei der Kasse, nicht der Poststempel – wer am 29. November aufgibt, ist zu spät dran. Kündigen Sie erst, wenn die neue Kasse die Aufnahme schriftlich bestätigt hat. Und ein Punkt, den viele übersehen: Eine Kündigung wird nur wirksam, wenn zum Wechselzeitpunkt keine offenen Prämien aus dem laufenden Jahr bestehen.
Die Grundversicherung ist obligatorisch und im Krankenversicherungsgesetz geregelt. Der Leistungskatalog ist bei jeder Kasse gesetzlich identisch, es gilt Aufnahmepflicht und es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Unterschiedlich sind nur Prämie, Service und Sprache. Die Zusatzversicherung ist freiwillig und läuft nach Versicherungsvertragsgesetz: Jede Gesellschaft bestimmt Leistungen und Preis selbst, prüft Ihren Gesundheitszustand und darf Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Nein, und hier passieren die teuersten Fehler. Für die Zusatzversicherung gelten die Fristen aus Ihrem Vertrag, oft drei Monate auf Ende Jahr, manchmal mehrjährige Laufzeiten. Vor allem aber: Die neue Gesellschaft prüft Ihre Gesundheit. Kündigen Sie niemals, bevor die neue Deckung schriftlich zugesagt ist – sonst stehen Sie im schlechtesten Fall ohne Zusatzversicherung da und kommen bei keiner Gesellschaft mehr unter.
Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen je nach Prämienregion, Alter und Modell über CHF 2’000 pro Jahr – bei gesetzlich identischen Leistungen. Ein Wechsel bedeutet also keine schlechtere Versorgung, sondern denselben Leistungskatalog zu einem anderen Preis. Rechnen Sie Ihre Prämie oben mit den offiziellen Daten des Bundesamts für Gesundheit durch.
Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2’500, für Kinder gilt CHF 0 bis 600. Die Faustregel: Rechnen Sie aus, wie viel Prämie Sie mit der höheren Franchise im Jahr sparen. Liegt Ihre erwartete Arztrechnung darunter, lohnt sich die hohe Franchise. Voraussetzung ist, dass Sie den Betrag im Ernstfall auch tragen können. Die Franchise lässt sich jedes Jahr auf den 1. Januar anpassen.
Nein. Die Prämien der Grundversicherung sind vom Bund genehmigt und überall gleich hoch – egal, ob Sie direkt bei der Kasse, über einen Vergleichsdienst oder über einen Berater abschliessen. Entschädigt werden wir vom Versicherer, und nur dann, wenn ein Vertrag zustande kommt. Diese Entschädigung ist gesetzlich begrenzt und ändert Ihre Prämie nicht.
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